Verhalten nach der Narkose

Nachdem Sie wieder aus der Narkose aufgewacht sind, werden Sie von unseren Mitarbeitern im "Aufwachraum" bis zur Entlassungsfähigkeit überwacht. Kriterien dafür sind u.a. eigenständiges Gehen und weitestgehende Schmerzfreiheit.

 

Für die Entlassung benötigen Sie dann eine Person, die Sie aus der Praxis abholt und nach Möglichkeit auch zuhause über Nacht betreut. In Ausnahmefällen können Sie sich auch von einem Taxi in der Praxis abholen lassen. 

 

In den ersten 24 Stunden nach der Narkose dürfen Sie folgende Dinge nicht selbstständig tun:

  • aktiv oder passiv am Straßenverkehr teilnehmen
  • schwere Maschinen bedienen
  • Verträge unterzeichnen

Nehmen Sie sich die erforderliche Zeit der Erholung und Ruhe nach einem operativen Eingriff.

 

Im Notfall verständigen Sie bitte sofort die Rettungsleitstellen unter der Nummer 112



Dr. med. Dr. PH Jörg Hoffmann
Dr. med. Alexander Boscher

Kontakt

 

Sie erreichen uns jederzeit per mail

 

 

 

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